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Nachträgliche Genehmigung der vom Bürgermeister für das Baugebiet Klaus-Groth-Straße im Rahmen des Eilentscheidungsrechts nach § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung erteilten Nachtragsaufträge über mehr, als 10.000,- €
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27.06.2019 Gemeindevertretung Hetlingen TOP 15.1 öffentlich - Entscheidung
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Öffentliche Bekanntmachung